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Fördermöglichkeiten

Weiterbildung ist förderbar:


Aufstiegsförderung - ein Recht für Viele
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann die Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung – Meisterin, Techniker, Fachwirtin oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt werden.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) / Aufstiegs-BAföG

Die Bildungsfreistellung
Bildungsfreistellung, besser bekannt unter "Bildungsurlaub", bezeichnet den Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Bildungsfreistellung (Bildungsurlaub)

Weiterbildungsbonus
Für Beschäftigte in Schleswig-Holstein werden bis zu 40 Prozent der Seminarkosten übernommen. Maximal werden 1500 Euro erstattet. Der Weiterbildungsbonus muss vor Seminarbeginn beantragt und bewilligt werden.
Weiterbildungsbonus für Beschäftigte - Landesprogramm

weitere Fördermöglichkeiten und Datenbanken:

Fördernavigator
Sie wissen nicht, ob Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen können oder welche Förderung die richtige für Sie ist? Orientierung bietet Ihnen der Fördernavigator.
Fördernavigator für Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Information: erstellt am 06.03.17, zuletzt geändert am 21.02.24
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