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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz das auf der Richtlinie 2003/59/EG basiert und die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt, ist am 01. Oktober 2006 in Kraft getreten.
Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen Berufskraftfahrer grundlegenden Veränderungen in der Aus- und
den nun verpflichtenden Weiterbildungen. Die vorrangigen Ziele dieser Weiterbildungen sind die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr sowie die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise der Berufskraftfahrer.
Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft grundsätzlich alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr unabhängig davon, seit wann sie Lkw oder Busse lenken dürfen.
Sie besteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser 5 Jahre frei auf mehrere Module aufgeteilt werden können.
Ein einzelnes Modul muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen. Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme
am Unterricht verpflichtend. Eine Abschlussprüfung muss nicht abgelegt werden.
- Förderungsart
- Bildungsurlaub (Bildungsfreistellung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht