Inhalt
Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen sind Fachkräfte in heil-, sonder-, sozialpädagogischen sowie sozialpsychiatrischen Einrichtungen. Sie unterstützen Menschen aller Altersgruppen bei ihrem Anspruch auf Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die individuellen Bedürfnisse der Menschen sind Ausgangspunkt für die Planung, Durchführung und Reflexion pädagogischer und pflegerischer Prozesse.
Heilerziehungspfleger/Heilerziehunsgpflegerinnen arbeiten z.B. in
- Wohnheimen für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Heilpädagogische Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe
- Förderzentren
- Tagesförderstätten
Aufnahmevoraussetzungen:
schulisch:
Mittlerer Schulabschluss oder ein anderer gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss.
beruflich(eine der Voraussetzungen muss erfüllt sein):
- Abschluss eines mindestens zweijährigen anerkannten einschlägigen Ausbildungsberufes
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder ein einjähriges einschlägiges Praktikum
- eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.
In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder das Abitur erworben hat sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat bzw. in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war.
Ausbildungsdauer:
Drei Jahre inkl. Praktika
Bewerbungsschluss:
28. Februar eines jeden Jahres
Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung bzw. Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Anbieters.