Inhalt
Nach einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung in einem technischen oder gestalterischen Beruf streben Sie ein Studium an einer Universität an.
Voraussetzungen
Wenn Sie bereits die Fachhochschulreife in einer Fachoberschule Technik/ Gestaltung oder an einem Gymnasium erworben haben, ermöglicht Ihnen die Berufsoberschule die Aufnahme eines Studiums durch das Abitur. Statt eines Berufsabschlusses ist auch der Einstieg über eine mindestens 5-jährige einschlägige Berufstätigkeit möglich.
Berechtigung:
- Das Zeugnis der "fachgebundene Hochschulreife" berechtigt zum Studium ausgewählter Fächer an den wissenschaftlichen Hochschulen oder Gesamthochschulen in Deutschland.
- Sind die Anforderungen an Stundenumfang und Leistung der 2. Fremdsprache erfüllt, kann die "allgemeine Hochschulreife" erreicht werden.
Finanzielle Aspekte:
Bei Zusage des Schulplatzes wird eine einmalige Kostenpauschale für Schulmaterial von 20,00 € erhoben. Der Besuch der Schule ist sonst schulgeldfrei; Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Anschaffung eines von der Schule empfohlenen transportablen PC (Laptop oder netbook - ca. 300,00 €) wird angeraten.
Ausbildungsbeihilfe (BAFÖG) kann nach geltenden Bestimmungen auf Antrag durch die zuständigen Ämter für gewährt werden. Ein Antrag kann aber erst am ersten Schultag des Schuljahres bestätigt werden.