Inhalt
Bildungsziel: Die einjährige Fachoberschule führt, aufbauend auf den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss und auf eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, zur allgemeinen Fachhochschulreife.
Unterricht: Der Ausbildungsgang dauert ein Schuljahr mit wöchentlich 33 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
- Religion oder Philosophie
- Wirtschaft/Politik
- Deutsch
- Englisch
- Mathematik
- Sport
- Wirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Informationstechnik
- Physik
- Chemie
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung (Fachhochschulreifeprüfung) ab. Schriftliche Prüfungsfächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Wirtschaftslehre. Mündliche Prüfungsfächer können alle Fächer der Stundentafel sein.
Berechtigungen: Das Zeugnis der Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Aufnahmebedingungen:
- Schulische Aufnahmevoraussetzung ist der Realschulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss.
- Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist der Abschluss eines mindestens zweijährigen anerkannten einschlägigen Ausbildungsberufs oder der Abschluss einer nach dem jeweiligen Recht des Bundes oder der Länder geregelten mindestens zweijährigen einschlägigen Ausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit.
- Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht über die notwendigen Zeugnisse (weil z. B. die vorangehende Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist), so ist das letzte Halbjahreszeugnis der Beruflichen Schule und ggf. das Zeugnis über die abgelegte Zwischenprüfung im Rahmen der Berufsausbildung einzureichen. Die oben genannten Zeugnisse müssen so bald wie möglich nachgereicht werden.
Finanzielle Förderung: Der Besuch der Schule ist schulgeldfrei; Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Ausbildungsförderung kann im Rahmen der geltenden Bestimmungen gewährt werden. Die Schule gilt als 12. Schuljahr. Anträge sind beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu stellen.