Inhalt
Eingangsvoraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss); Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache).
Ziel:
Die Ausbildung in der Berufsfachschule Sozialpädagogik führt in zwei Jahren zum Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin", "Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent".
Die Ausbildung qualifiziert für die Arbeit mit Kindern als zusätzliche Kraft neben einer sozialpädagogischen Fachkraft. Die Schwerpunkte der Ausbildung liegen persönlichkeits- und
kommunikationsfördernd im sozialpädagogischen, musischen und allgemeinbildenden Bereich.
Während der Ausbildung hat die Schülerin/der Schüler Gelegenheit, im Rahmen von zwanzig Praxiswochen in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen mit Kindern zu arbeiten.
Berechtigungen:
- (1) Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ / „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ zu führen. Für Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Ausbildung anstreben, besteht die Möglichkeit zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik.
- (2) Durch Teilnahme am Zusatzunterricht und Abschluss der Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen sind bis 28. Februar einzureichen, die Aufnahme erfolgt zum 1. August eines jeden Schuljahres.