Inhalt
Ausbildungsgang zur/zum Schiffsmaschinistin/-en; Befähigungszeugnis für den technischen Dienst auf Schiffen mit einer Antriebsleistung bis 750 kW.
Ausbildungsziel: Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrganges soll der Lehrgangsteilnehmer in der Lage sein, eigenverantwortlich und mit aller erforderlicher Sorgfalt den komplexen Maschinenbetrieb auf Schiffen bis zu einer Antriebsleistung von 750 KW zu überwachen und die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Er soll Störungen in den Betriebsabläufen rechtzeitig erkennen und durch sein situationsgerechtes Handeln Schäden vermeiden. Bei seiner Tätigkeit an Bord soll der Lehrgangsabsolvent stets die nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Übereinkommen zum Schutze des menschlichen Lebens und der Meeresumwelt beachten. Die für den Erwerb des Befähigungszeugnisses nachzuweisenden notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten ergeben sich aus Anlage 3 (zu § 15 Abs.4 und 18 Abs.2) der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung.
Ausbildungsdauer:
- Regelbildungsgang (C750): 320 Std. knapp halbjährig
- verkürzte Ausbildung ausschließlich für InhaberInnen eines "großen" nautischen Patents (A oder BG/BGW) (C750v): 200 Std. ca. 3 Monate
Weitere Informationen bitte bei der Seefahrtschule erfragen.
- Abschluss
- Nautiker/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht