Inhalt
Seit dem 01.01.2022 sieht § 158a neben der persönlichen und fachlichen Qualifizierung auch eine Fortbildungspflicht für Verfahrensbeistände vor. Der Verfahrensbeistand hat auf Verlangen des Gerichts seine persönliche und fachliche Eignung und alle 2 Jahre seine Fortbildung nachzuweisen. Wir wollen insbesondere Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die schon als Verfahrensbeistand gearbeitet haben, ein Seminar anbieten, mit dem sie sowohl ihre fachliche Qualifikation stärken als auch Ihre Fortbildungsobliegenheit nachweisen können. Das Seminar ist auch als Fortbildung für Fachanwälte für Familienrecht geeignet. Aus der Perspektive des Verfahrensbeistands erschließen sich ganz neue Aspekte für Beratung und Vertretung in Kindschaftssachen.
- Aus dem Verfahrensrecht: Amtsverfahren und Antragsverfahren und Kosten
- Aus dem Jugendhilferecht: Die Inobhutnahme
- Entwicklungspsychologische Aspekte
- Kindgerechte Gesprächstechniken
- Schwerpunkt Umgangsrecht und Wechselmodell
- Aktuelle Rechtsprechung in Kindschaftssachen
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht