Inhalt
Zunehmend ist es in Klinikbereichen notwendig, dass die Leitungen über die staatliche Anerkennung zur Leitung einer Pflegeeinheit verfügen, in jedem Fall ist der staatliche Abschluss eine "sichere Bank" für zukünftige Qualitätsanforderungen.
Der Lehrgang ist in Schleswig-Holstein in der Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPflEVO) von 2015 geregelt. Er besteht aus einem Kernkurs (500 Std.) und zusätzlich 300 fakultativen Stunden. Davon sollen i. d. R. mindestens 200 Stunden nach Abschluss des Kernkurses absolviert werden.
Folgende Stunden können auf Antrag dem fakultativen Unterricht angerechnet werden:
- Fortbildungen, die i. d. R. nicht länger als zwei Jahre vor Lehrgangsbeginn absolviert wurden (max. 100 Std.)
- Abgeschlossene pflegerische Weiterbildungen im Umfang von mindestens 480 Stunden.
- Eine abgeschlossene berufspädagogische Zusatzqualifikation als Praxisanleiter im Umfang von mindestens 200 Stunden.
Die Entscheidung hierüber trifft das Landesamt für soziale Dienste im Einvernehmen mit der Leitung der Weiterbildungsstätte.
Zugangsvoraussetzungen
Leitende Pflegefachkräfte, die den Kernkurs "Leitung einer Pflegeeinheit" absolviert haben
Prüfung
Staatliche Prüfung (schriftlich und mündlich)
Abschluss
Staatliche Prüfung (schriftlich und mündlich)
Zusätzliche Informationen
Falls Sie Interesse an der staatlichen Anerkennung haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
- Abschluss
- Leitung einer Pflegeeinheit (S-H) (gem. Landesverordnung: WBLPflEVO)
- Förderungsart
- BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht