Inhalt
(nach § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum
Pflegeberufereformgesetz ab 2020)
Durch das neue Pflegeberufegesetz wird die gesamte Ausbildung in der Pflege reformiert. Die Funktion der Praxisanleitung wird gestärkt mit dem Ziel, die Qualität der praktischen Ausbildung anzuheben. Das machen auch die Anforderungen an die Praxisanleitung und die verschiedenen Praxiseinsätze deutlich.
Die neuen gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass auf Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplanes, geplante und strukturierte Praxisanleitungen mit einem Umfang von mindestens zehn Prozent pro praktischem Einsatz zu leisten sind. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1. Januar 2020 umfasst die Weiterbildung zum Praxisanleiter mindestens 300 Lehrgangsstunden und 24 Stunden Pflichtfortbildung pro Kalenderjahr.
Ziel der Weiterbildung
Sie erlangen Kompetenzen, die Sie dazu befähigen, Auszubildende schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen.
Zugangsvoraussetzungen
AltenpflegerInnen, Gesundheits- und Kranken/KinderkrankenpflegerInnen mit mind. einjähriger Berufserfahrung, die im jeweiligen Einsatzbereich erworben sein soll; max. 20 TN
Inhalte
Berufspädagogik / Didaktik, Pflegeforschung, Lehr-, Lern-,und Beratungsprozesse, Kommunikation und psychosozialer Bereich, Rechtsgrundlagen, Selbst- und Zeitmanagement
Termine
16.11.-24.11.2020, 07.12.-11.12.2020,
11.01.-20.01.2021, 01.03.-05.03.2021,
28.04.-07.05.2021, 07.06.-11.06.2021
Umfang 300 Stunden
Prüfung
Abschlussarbeit, Kolloquium
Abschluss Zertifikat "Praxisanleiterin/Praxisanleiter"
Kosten
2.400 EUR
Anmeldung
Bitte schriftlich bis 01.09.2020 mit folgenden Unterlagen:
Lebenslauf, Lichtbild, Urkunde und Berufsabschlusszeugnis, Kostenträger, Beschäftigungsnachweis
- Zertifikat
- Praxisanleiter/in - Pflegeberufe (PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht