Inhalt
Ziel:
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen selbständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen.
Voraussetzung:
a) ist die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) und zusätzlich der Nachweis einer für eine sozialpädagogische Tätigkeit förderlichen Erfahrung.
oder
b) der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss in Verbindung mit dem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach § 25 Berufsbildungsgesetz oder § 25 Handwerksordnung oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung.
oder
© der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss in Verbindung mit einer für die Zielsetzung des Schwerpunktes förderlichen Tätigkeit von sieben Jahren.
Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache)
Dauer:
Die Fachschulausbildung umfasst drei Schulleistungsjahre.
Praxiswochen:
1. Klassenstufe = 10 Wochen
2. Klassenstufe = 10 Wochen
3. Klassenstufe = 20 Wochen
Berechtigungen:
- (1) Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
- (2) Durch Teilnahme am Zusatzunterricht und Abschluss der Zusatzprüfung kann die Fachhochschulreife erworben werden.