Inhalt
Schwerpunkte:
- Gesundheit und Soziales
- Ernährung
Das Berufliche Gymnasium hat die Aufgabe, durch berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht der Schülerin / dem Schüler eine Bildung zu vermitteln, die den Anforderungen eines Hochschulstudiums genügt. Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur).
Aufnahmebedingungen:
Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind berechtigt
1. Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss, bei dem die Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind;
Schülerinnen und Schüler von Gemeinschaftsschulen mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss, bei dem die Noten in nicht mehr als einem Fach „ausreichend“ sind und keine Note "mangelhaft" bzw. "ungenügend" ist;
2. Schülerinnen und Schüler, die an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium in Schleswig-Holstein in die Oberstufe versetzt worden sind;
3. Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind;
4. Schülerinnen und Schüler, die in einem anderen Bundesland oder an einer Deutschen Auslandsschule die Berechtigung für den Eintritt in die Oberstufe erworben haben.
Bei beschränkten Aufnahmemöglichkeiten erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber über den Notendurchschnitt. Dieser kann mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung um 0,5 verbessert werden, außer der Mittlere Schulabschluss wurde erst durch die Berufsausbildung erworben. Ein Bonus von 0,3 wird gewährt bei Nachweisen über eine erfolgreiche Fort- oder Weiterbildung in den Fächern der Stundentafel der Schulart, in der der Mittlere Schulabschluss erworben wurde. Alternativ zur Gewährung eines Bonus kann die Berufsausbildung bzw. Fort- oder Weiterbildung zum Ausgleich einer zweiten nicht befriedigend lautenden Note im Abschlusszeugnis verwendet werden.
Liegt ein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis zu Grunde gelegt. Kommt es zu einer Aufnahme, ist diese solange vorläufig, bis ein Abschlusszeugnis vorgelegt wird, mit dem die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Genügt das Abschlusszeugnis diesen Bedingungen nicht mehr, ist die Aufnahme nichtig!
Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache).
Dauer: Die Dauer des Schulbesuchs beträgt drei, höchstens vier Jahre. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nach einem weiteren Schulbesuchsjahr einmal wiederholt werden. Ein vorangegangener Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums wird auf die Schulbesuchsdauer des Beruflichen Gymnasiums angerechnet.