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Abschluss: Berufliches Gymnasium

HLA - Die Flensburger Wirtschaftsschule RBZ AöR, Marienallee 5, 24937 Flensburg

Inhalt

Fachrichtungen:

  • Wirtschaft, IT und New Media
  • Wirtschaft und Sport
  • Wirtschaft und Tourismus
  • International Management Wirtschaft bilingual

Das Berufliche Gymnasium (BG) – Fachrichtung Wirtschaft – vermittelt durch berufsbezogene (wirtschaftliche/kaufmännische) und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine sehr gute Vorbereitung für ein Hochschulstudium, insbesondere mit wirtschaftlicher Ausrichtung.

Darüber hinaus werden Sie auch auf die heutigen Anforderungen des Berufslebens hervorragend eingestimmt. Sie können sich also frei entscheiden, ein Studium oder eine Berufsausbildung im Anschluss an den Schulbesuch zu beginnen.
Durch den Abschluss (Abitur-Zeugnis) wird die allgemeine Hochschulreife verliehen, d. h. Sie werden uneingeschränkt für jeden Studiengang an jeder Hochschule in Deutschland zugelassen, wenn genügend Studienplätze vorhanden sind.

Im Laufe des Schulbesuches, in der Regel nach der 12. Jahrgangsstufe, erwerben Sie bei Erfüllung bestimmter Bedingungen ohne zusätzliche Prüfung die Fachhochschulreife (schulischer Teil). Diese ermöglicht es Ihnen, an jeder Fachhochschule in Deutschland zu studieren, wenn Sie den fachpraktischen Teil (Ausbildung oder Praktikum) erfüllt haben.

Voraussetzungen:

  • wenn Sie einen Mittleren Schulabschluss durch Prüfung erworben haben und in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium) und deren Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens einen Durchschnitt von 3,0 aufweisen.

Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen und Berufsfachschule I: Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule kann auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin den Besuch der gymnasialen Oberstufe befürworten, wenn der Notendurchschnitt über alle Fächer mindestens 3,0 beträgt.
oder

  • wenn Sie an einer Gemeinschaftsschule mit Oberstufe oder einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind.

oder

  • wenn Sie den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium).

oder

  • wenn Sie den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, sofern die Leistungen im Abschlusszeugnis der Berufsschule in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind; (max. eine „Vier“).

oder

  • wenn Sie in einem anderen Bundesland oder an einer deutschen Auslandsschule die Berechtigung für den Eintritt in die Oberstufe erworben haben.

oder

  • wenn Sie wegen eines Wohnortwechsels von einem BG in ein anderes BG wechseln.

Ausreichende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt (Zertifikat B 2 (CEF) für Bewerber mit nicht deutscher Muttersprache).

Für den Fall, dass nicht genügend Schulplätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber über den Notendurchschnitt.

Die Verbesserung des Notendurchschnitts (Bonus: 0,5 Notenpunkte) ist durch eine abgeschlossene Berufsausbildung möglich. Der Bonus kann nicht gewährt werden, wenn der Mittlere Schulabschluss erst durch die Berufsausbildung erworben wurde.

Alternativ zur Gewährung eines Bonus kann die Berufsausbildung zum Ausgleich einer zweiten nicht „befriedigend“ lautenden Note im Abschlusszeugnis verwendet werden. Schülerinnen und Schüler von kooperierenden Schulen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Aufnahme in das Berufliche Gymnasium der HLA – Die Flensburger Wirtschaftsschule, nicht aber einen Anspruch auf einen bestimmten Schwerpunkt bzw. ein bestimmtes Sub-Profil.

Liegt ein Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, wird das letzte Halbjahreszeugnis (in der Regel das Januar-Zeugnis) zu Grunde gelegt. Kommt es zu einer Zusage, ist diese solange vorläufig, bis ein Abschlusszeugnis vorgelegt wird, mit dem die Aufnahmebedingungen erfüllt werden. Genügt das Abschlusszeugnis diesen Bedingungen nicht mehr, ist die Zusage nichtig!

Abschluss
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
HOCHSCHULREIFE i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.08.24 - 31.07.27Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
3 Jahre P Präsenzunterricht kostenlos
staatliche Schule, kein Schulgeld
Marienallee 5
24937 Flensburg

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